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Ueber die Familien und Sippen in Shannahja
Die Hauptfamilie - nódui Jeder Shannahjer ist Bestandteil einer der Zweiundzwanzig Familien - nódui -, welche auch das Land unter sich aufgeteilt haben. Es gibt nur Wenige, welche den Namen einer Familie tragen und weit entfernt von dessen Stammland leben. Die Zugehoerigkeit zeigt sich am letzten Bestandteil des Namens und wird mit einem cor' eingeleitet. Folgende nódui koennen dahinter stehen: Adthas, Antalleen, Athruik, Bahrsun, Baroald, Bedisordi, Hjorghid, Idvere, Junoslar, Liorvald, Midechian, Nonivor, Olmast, Ophrel, Rideireg, Snaeulk, Srabesh, Sveiridlar, Thonguinel, Ulretbe, Veralai, Wanrijal Nicht regulaere nódui sind: Talren - dieser Zusatz steht lediglich Mitglieder der Herrscherfamilie zu Astell - fuer Waisenkinder, bis sie offizielle Mitglieder einer Hauptfamilie werden Ildak - diese nódui steht fuer alle Mitglieder des Militaers offen, welche sich auf Lebenszeit zum Dienst verpflichtet haben Die Sippe Wichtiger jedoch als die nóduizugehoerigkeit ist der Sippenname, denn die Sippe ist eine Art Unterfamilie und nimmt weit aus direkteren Einfluss auf das Leben des Shannahjer. Der Sippenname selbst wird mit einem doi' eingeleitet und findet seinen Platz vor der Angabe der nódui. Der einfachste Weg den Namen der eigenen Sippe abzulegen ist eine Heirat. Weitere Moeglichkeiten bestehen darin, bei der gewuenschten Sippe um Aufnahme zu bitten. Geschieht dies, wird eine Art Probezeit (zwischen einem Tag und einem Jahr) auferlegt, in welcher der Nutzen des Bittenden fuer die Sippe geprueft wird, danach stimmt das Sippenoberhaupt ueber Aufnahme oder Ablehnung ab - je nach Region wird das mit dem Aeltestenrat oder mit einer vollstaendigen Sippenversammlung abgesprochen. Meist jedoch hat der Anfragende bereits vorher mit der gewaehlten, neuen Sippe zu tun und die betreffende Sippe kann auch anhand von Nachfragen einschaetzen, was sie erwartet. Im Allgemeinen wechseln die Shannahja zwischen Muendigkeit und Lebensende zwei bis achtmal die Sippe. Gruende gibt es viele: Die bereitserwaehnte Ehe; geschaeftliche Verbindungen, welche sich einfacher gestalten, wenn man der Sippe angehoert; Interessensgemeinsamkeiten; etc. Vorallem im militaerischen Bereich bilden die Mitglieder einer Einheit oft eine eigene Sippe. Besonderes ist dafuer nicht noetig, lediglich das betreffende nóduioberhaupt muss benachrichtigt werden und es muss eine Begruendung vorliegen. In den seltensten Faellen wird ein Wechsel vollzogen weil der/die Betreffende aus der alten Sippe verstossen wurde. Jemand, der aus der alten Sippe verstossen wurde, wird selten gerne und unter guten Auflagen in eine neue Sippe aufgenommen, da Sippenverlust eine Form der sozialen Aechtung ist. Wechsel der nódui Waehrend der Wechsel der Sippe recht unkompliziert und alltaeglich ist, ist ein Familienwechsel ein seltenes Ereignis, genauer gesagt gibt es kaum bis keine Gruende die Familie zu wechseln. Im Gegensatz zum Sippenwechsel wo im Maximalfall ca. ein Dutzend Personen eine Entscheidung faellen, verlangt ein Familienwechsel mehr. Wuenscht jemand also die nódui zu wechseln, so ist der Austritt meist eine Lappalie. Das Oberhaupt der betreffenden Familie wird informiert und beraet sich mit einem eventuellen nóduirat, ob der Austritt genehmigt wird. Wird dieser Austritt genehmigt, beginnt der schwere Teil. Erst nach Verlassen der alten Familie kann sich der oder die Betreffende an das Oberhaupt der gewuenschten, neuen Familie wenden, um dort um Aufnahme zu bitten. Da jedoch Familienhauptversammlungen keine besonders kleine Angelegenheit sind und jeder der Hauptfamilien zwischen 50 und 400 Sippen unterstehen, ist es schier unmoeglich, dass die gefragte nóduiversammlung einen Beschluss fassen kann. Einerseits wird in solchem Fall die Anwesenheit jedes Sippenoberhauptes oder eines legitimen Stellvertreters, sowie des nóduioberhauptes verlangt, andererseits muss die Zustimmung zur Aufnahme einstimmig fallen. Begruendet liegt dies darin, dass Mitglieder einer Familie, egal wie weit die Sippen von einander entfernt sind, einander im Ernstfall auf Blut und Leben verpflichtet sind. Nimmt man also jemanden auf, der nicht irgendwie blutverwandt ist, so nimmt man ein potentielles Risiko auf. Einzig der amtierende Herrscher kann per Beschluss eine Familienversammlung 'ersetzen' und die Aufnahme in eine nódui beschliessen. Diese Ausnahme tritt auf, wenn ein Waisenkind oder ein Shannahjerfremder eine Familie erhalten sollen. Eine Theorie die selten eine praktische Umsetzung findet. Ebenfalls eine Sonderregelung sind Personen, welche sich auf Lebenszeit fuer den Militaerdienst verpflichten. Wenn sie wuenschen, koennen sie als nódui die Bezeichnung Ildak waehlen, welche ihre Verpflichtung anzeigt - dies gilt nicht fuer die Militaerzeit der Muendigkeit. In diesem Fall ist keine Familienversammlung notwendig, da die Betroffenen sozusagen von ihrer urspruenglichen nóduizugehoerigkeit 'beurlaubt' werden, bis sie in den Ruhestand treten. Im Allgemeinen nimmt dann die Person wieder ihren originalen Familiennamen an und setzt an die Stelle seiner Sippe die Bezeichnung Ildak. Ebenfalls kann eine Familiensitzung umgangen werde, indem das Familienoberhaupt ein foermliches Adoptionsangebot an die betreffende Person ausspricht und der amtierende Herrscher, sowie die betroffene Person zustimmen. Diese Regelung bezieht sich auf nicht erbberechtige Talren. » Die Erste Familie « » Das Militaer « Familiennamen und ihre Vererbung Ein Kind zweier verschiedener nódui oder Sippenmitglieder wird bis zur muendigkeit der Sippe und somit der nódui der Mutter zugerechnet, kann sich auf Wunsch bei der Muendigkeit jedoch der Sippe bzw. nódui der Mutter anschliessen. Noetig dafuer ist lediglich eine Meldung an das nóduioberhaupt. Besitz und Namen werden in der Regeln ueber die weibliche Linie vererbt. |
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