Die Gesellschaft Shannahjas


Die Gesellschaft Shannahjas setzt sich aus Bauern und Handwerkern zusammen, Adlige im allgemeingueltigen Verstaendnis gibt es keine. Die baeuerliche Realitaet spiegelt sich auch im Leben der Hauptfamilienoberhaeupter und der Herrscherfamilie nieder, welche kaum den Prunk und Glanz kennen, der benachbarte Laender bei hoeherrangigen Mitgliedern der Gesellschaft kennzeichnen.

Trotz des Glaubens an eine Muttergoettin und ihrer tiefen Verehrung bevorzugt das Gesellschaftssystem Shannahjas weder das eine noch das andere Geschlecht. Maenner wie Frauen werden als gleichwertig und -faehig erachtet. Lediglich waehrend der Schwangerschaft und bis zum vierten Lebensmonat des Neugeborenen wird eine Frau bewusst anders behandelt als ein Mann. Begruendet liegt dies jedoch nicht in dem Umstand, dass eine Frau im Gegensatz zu einem Mann gebaehren kann, sondern dient einzig und allein dem Schutz des Kindes.
Kinder geniessen in Shannahja einen besonderen Schutz wie Status und ihnen sieht sich die shannahjer Gesellschaft ebenso verpflichtet wie der Goettin.

Kleidung der shannahjer Gesellschaft
Eine der hervorstechendsten Eigenheiten der Shannahjer, welches jedem Fremden sofort ins Auge faellt, ist ihre Vorliebe fuer Roecke. Selbst in Berufen, in denen eine Hose praktischer waere, scheint die geradezu neurotische Abneigung der Shannahjer gegen richtige Hosen keine Muehen zu scheuen einen Ersatz zu schaffen, der es ermoeglicht etwas rockartiges zu tragen.

Roecke werden von Maennern wie Frauen getragen und ihre Laenge staffelt sich auch nach dem Alter. Waehrend kurze Roecke, welche kaum bis zum Knie reichen oder gar kuerzer sind, nur von Kindern und Fastmuendigen getragen werden, traegt ein junger muendiger Shannahjas einen knielangen Rock. In der Bluete seines Lebens traegt ein Shannahjer einen Rock, dessen Laenge eine handbreit unter dem Knie beginnt und bis zur Mitte der Wade gehen kann, waehrend knoechel- oder bodenlange Roecke einem gesetzten, oft weisshaarigen Mitglied der Gesellschaft zustehen.

Die Haarlaengen und -formen als Zeichen des Standes
Als weitaus aussagekraeftiger in Fragen des Standes und Ranges gelten in Shannahja die Haarlaengen und wie die Haare getragen werden.

Der durchschnittliche Shannahjer kann seine Haare tragen wie es ihm beliebt, offen, hochgesteckt (Maenner wie Frauen), von einer Haube oder anderen bedeckt, so lange er zwei Dinge beachtet:
Seine Haare duerfen nicht laenger sein als bis zur Schulter und er darf keinen 'franzoesichen'* Flechtzopf tragen, dessen Zopfende die Schultern beruehrt.
* - 'franzoesisch' deshalb, weil der Autor an dieser Stelle den schnellstmoeglichst verstaendlichen Begriff gewaehlt hat.

Beides, die Machart des Zopfes und die ueber die Schultern gehende Haarlaenge, ist Offizieren, Matrosen, Soldaten, Adligen und der Talrenfamilie vorbehalten. Bei den umgangsprachlich gerufenen 'Zopftraegern' wird wiederum in zwei Gruppen unterteilt.
Einmal diejenigen, welche einen Zopf tragen. Das sind grundsaetzlich erst einmal alle, welche im Dienste des Militaers stehen, sowie die Sippenoberhaeupter.
Dann gibt es jene, welche zwei Zoepfe tragen, was hoeheren Offizieren sowie Familienoberhaeuptern und dem Erben vorbehalten ist.
Und zuletzt gibt es den Herrscher und seinen Ehepartner, welche die laengsten Haare des Landes besitzen und als einzigste drei Zoepfe tragen.
Beispiel:
Eine Person mit zwei Zoepfen, die nur bis zu den Schultern reichen ist im Rang hoeher als eine Person mit einem Zopf, welcher ueber die Schulterblaetter reicht.

Der Umgang mit den Raengen
Fuer diverse ranghohe Besucher Shannahjas ist es oft befremdlich auf einen - aus ihrer Sicht - Rangniederen zu treffen, da dieser meist - ganz nach seinen Gewohnheiten - respektlos wirkt. Im Bewusstsein der shannahjer Gesellschaft existiert zwar eine Hierarchie, aeusserlich durch die Haarlaenge und die Anzahl der Zoepfe ausgedrueckt, jedoch ist dies in der Praxis meist irrelevant. Auch wenn auf der einen Seite die nominelle Hierarchie besteht, so ist z.B. ein ranghoher Offizier mit zwei Zoepfen, welche bis zur Mitte des Rueckens gehen, fuer jemand anderen trotz dessen im Rang niederer, da der vllt nur einen schulterlangen Zopf tragende dessen Sippenoberhaupt ist, wodurch der Offizier wiederum ausserhalb der militaerischen Umgebung der hierarchisch Niedere ist.
Die praktische Vermischung verschiedener Hierarchien und Strukturen fuehrt im Alltag zu einem weit aus salopperen Umgang mit Staenden und Raengen als in anderen Kulturkreisen. Solche Verhaltensweisen moegen fuer Aussenstehende die offizielle Rangordnung hinfaellig erscheinen lassen, da ein vllt offiziell Ranghoeherer trotz allem die Erlaubnis Rangniederer einholen muss. Grundsaetzlich aber gilt, dass das Familien und Sippenwesen Shannahjas nur in kleinem Rahmen individuelle Entscheidungen zugesteht und jede Veraenderung, von welcher mehrer Parteien und Personen betroffen sind, muss theoretisch von einer Mehrheit gebilligt werden.

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Die Vornamen als zusaetzlicher Indikator des Ranges
Ein shannahjescher Name besteht aus bis zu vier Vornamen, der Anzeige der Sippen und Hauptfamilienzugehoerigkeit.
Einem gewoehnlichen Shannahjer steht ein Vorname zu, dann folgt der Nachname, der sich aus oben genannten Bestandteilen zusammen setzt.
Verdiente Mitglieder der Gesellschaft und Offiziere erhalten vom Herrscher einen zweiten Nachnamen verliehen, welcher auch oft eine Aussage ueber ihren Verdienst trifft.
Daher leitet sich auch die Redewendung 'Will sich einen zweiten Namen verdienen' ab, welche impliziert, der Betreffende leistet Aussergewoehnliches bzw. will hoch hinaus.

Drei Vornamen sind den nichterbberechtigten Kindern des Herrscherpaares und den hoechsten Offiziersraengen sowie nóduioberhaeuptern vorbehalten, ebenso wie der Herrscher, sein Ehepartner und der Erbe die Einzigsten Shannahjas sind, welche vier Vornamen tragen.

Im Alltag selber sind die langen Namen jedoch kaum gebraeuchlich und nur bei offiziellen Anlaessen stellt man sich mit seinem kompletten Namen vor. Ansonsten werden der Rufname und die Sippenzugehoerigkeit genannt. Selbst die Herrscher sind lediglich unter ihren Rufnamen bekannt.
Beispiel 1:
Name: Joardes Edrica doi' Julan cor'Ulretbe
Vorstellung: Jos oder Jos doi' Julan
Beispiel 2:
Name: Ferdithar Ergidram Tanrain Danral aker' Aarragain cor' Talren
Bekannt als: Ferrik cor' Talren

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Sexualitaet, Partnerschaft und Ehe
Von der Toleranz Shannahjas ist im Gegensatz zu dem Reichtum und der Anmut des Landes kaum etwas ueber die Grenzen hinaus gedrungen. Eine Partnerschaft - Zusammenleben ohne Ehe - ist etwas Alltaegliches, selbst Herrscher und hochrangige Shannahjer finden nichts dabei, ohne eine offizielle Zeremonie mit jemandem sein Leben zu teilen.
Auch wenn der Grossteil der Bewohner Shannahjas heiratet, so erwaehlen sie nicht den Erstbesten, sondern pflegen vor der Ehe eine gewisse Zahl an Partnerschaften. Nicht umsonst sind Saetze wie 'wer nicht probiert, kann nicht klagen', 'wisse wovon du redet' oder 'Erfahrung ist das halbe Leben' beliebte Aussagen zu diesem Thema.
So werden junge Maenner und Frauen ab einem gewissen Grad der koerperlichen Reife und spaetestens mit der Muendigkeit dazu angehalten, mit Personen ihres Vertrauens Zwischenmenschliches auszuprobieren. Zwar wird dieses 'dazu anhalten' nicht offen praktiziert und ist ein familieninternes Thema, was haeufig Frauen und Maenner unter sich besprechen, jedoch wird es als eher negativ betrachtet unerfahren in eine Ehe zu gehen.
Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind verhaeltnismaessig selten, jedoch nicht vollkommen aussergewoehnlich und geniessen eine bedingte Toleranz, da im Allgemeinen die Ansicht vertreten wird, dass jeder seine persoenlichen Neigungen und Vorlieben ausprobieren sollte, es jedoch gerne gesehen wird, wenn der Wille der Mutter befolgt wird, d.h. Kinder grossgezogen werden.

In der Definition der Shannahjer ist eine Ehe wiederum fast schon das Gegenteil zu einer Partnerschaft. Waehrend in einer Partnerschaft man Gefallen an seinem Gegenueber finden sollte, ohne Verpflichtung vllt auch schon zusammenlebt und arbeitet, so ist eine Ehe eine Verpflichtung. So gilt z.B. eine Ehe ohne Kinder als ungueltig.
Ehen sind Buendnisse auf Lebenszeit zwischen zwei Personen, mit dem Ziel eines gemeinsamen Haushaltes (was Kinder impliziert) und einer gemeinsamen Wirtschaft.
Im Gegensatz zu Anderen setzen die Shannahjer jedoch nicht koerperliche Treue als Notwendigkeit fuer eine Ehe voraus. Vor allem in den Hafengebieten, wo Auslaender am ehesten auf diese Denkensart treffen, hat sich die Redensart 'Der eine mag Fisch, der andere Fleisch, gekocht werden muss trotzdem' eingebuergert.
Da die Shannahjer die Ehe als ein Buendnis wirtschaftlicher und erzieherischer Natur betrachten, ist es fuer sie viel verstaendlicher, dass ein solches Buendnis auch Personen treffen, welche zwar befreundet sind, jedoch in sexueller Hinsicht 'inkompatibel' bleiben.
Solange Mann wie Frau ihre Pflicht tun, gut wirtschaften und Kinder bekommen und diese zu anstaendigen Mitgliedern der Gesellschaft erziehen, ist es egal ob beide nebenbei andere Partner haben, ob diese Partner desselben Geschlechtes sind, oder jemand bis auf seine 'ehelichen' Zeugungspflichten keinen weiteren koerperlichen Aktivitaeten dieser Art nachkommt.
Die Theorie klingt natuerlich weit aus lockerer als es die Praxis am Ende ist. So gibt es immer wieder Sippen oder auch ganze Regionen, in denen zwar eine Partnerschaft vor der Ehe selbstverstaendlich ist, jedoch mit dem Eheversprechen auch eine monogame Beziehung erwartet wird, waehrend in Anderen selbst eine Ehe als unwichtig erachtet wird.
Doch die Wege der Goettin verlangen Toleranz und Vertrauen, so ist der Grundton weit aus lockerer als man es aus anderen Laendern kennt. Zieht man also einen Schnitt, so sind die meisten Ehen Shannahjas monogam, auch wenn niemand koerperliche Treue und Liebe gleichsetzen wuerde.

Prostitution
Obwohl die Gesellschaft Shannahjas als sehr offen anzusehen ist und man meinen koennte, dass der Geschaeftszweig des Beischlafes gegen Geld eher keinen Grund findet um sich auszubreiten, ist Prostitution ein gesellschaftlich akzeptierter Beruf.

Bezahlte Liebhaber finden sich zu gleichen Teilen in beiden Geschlechtern und so wie es in anderen Kulturen fuer einen Mann als selbstverstaendlich erachtet wird, bei einer Hure zu liegen, so unterliegen die Frauen Shannahjas keiner anderen Behandlung als die Maenner.
Genau wie das Schlafbeduerfnis, der Durst und der Hunger zaehlt auch die koerperliche Befriedigung als eines der Grundbeduerfnisse des Menschen, bei dem jeder ein Recht hat es zu stillen.

Muendigkeitsalter
Das Alter der Muendigkeit wird in Shannahja spaetestens mit dem vierzehnten Lebensjahr begonnen und ist mit dem Abschluss des militaerischen Dienstes beendet. Ist der Dienst von mindestens einem bis maximal drei Jahren absolviert, gilt das ehemalige Kind als muendig und vollwertiger Buerger Shannahjas mit allen Rechten und Pflichten.

Recht und Gesetz in Shannahja
Das Rechtssystem Shannahjas ist eine schwer zu durchschauende Mischung. Einerseits gibt es fest definierte Gesetze, welche offiziell vom Herrscher erlassen wurden und die Eckpfeiler der Rechtssprechung darstellen, andererseits gibt es bis auf die obersten Talren keinerlei Gerichtshoefe, welche unabhaengig agieren.
Als Gerichtshoefe werden Sippen wie Hauptfamilienversammlungen angesehen. Sollten diese auch keine Loesung finden, so traegt man seinen Fall dem Herrscher selbst vor, welcher die letzte Instanz ist.
Niedergeschriebene Gesetzte sind lediglich jene, welche vom Herrscherhof selbst ausgehen. Meist beschraenkt sich der amtierende Herrscher darauf, jene Regeln und Rechtmaessigkeiten schriftlich festzuhalten, welche seit Jahrzehnten und -hunderten als Recht und richtig erachtet werden.
Das Strafsystem selber umfasst verschiedene Aspekte. So gibt es die Moeglichkeit des Blutgeldes, einer Todesstrafe oder einfache Geldstrafen je nachdem was genau der Sippenrat beschliesst.
So kann es sein, dass innerhalb einer Hauptfamilie eine Sippe fuer einen Totschlag die Todesstrafe ausspricht, die Benachbarte ein Blutgeld erlaubt.

Als Ausnahme gilt das Militaer, welches strikte Vorgaben und Regelungen hat.
Ebenso steht der Herrscher zwar nicht gaenzlich ausserhalb der Shannahjer Rechtssprechung, jedoch kann er Strafen aussprechen ohne sich an die Vorgaben halten zu muessen, z.B. einen Diebstahl mit dem Tode bestrafen oder einen Hochverrat mit einer einfachen Geldstrafe abtun.

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